Gute Arbeit, gute Löhne!

Meine Forderungen zusammengefasst:

  • Gesetzlicher Mindestlohn auf 13 Euro
  • Leiharbeit, sachgrundlose Befristung und Mini- und Midi-Jobs überführen in sozial abgesicherteArbeitsverhältnisse 
  • Tarifverträge auf Antrag einer Tarifpartei allgemeinverbindlich 
  • Allgemeine Arbeitszeitverkürzung auf um die 30 Stunden pro Woche mit Lohnausgleich 
  • Recht auf Weiterqualifizierung mit sozialer Absicherung! Weiterbildungsgeld aus einem Weiterbildungsfonds 

Auszug aus unserem Wahlprogramm:

DIE LINKE kämpft dafür, dass alle erwerbstätigen Menschen von ihrer Arbeit gut und sicher leben können. Arbeitsbedingungen müssen sich am Menschen und ihren Familien orientieren, nicht an den Profitinteressen der Unternehmer. Die Unternehmerverbände nutzen die Krise, um Rechte von Beschäftigten einzuschränken, Löhne weiter zu drücken und Überstunden durchzusetzen. Wenn Unternehmen in der Corona-Krise riesige Wirtschaftshilfen bekommen und dann Beschäftigte entlassen oder die Standorte schließen, sagen wir Nein! DIE LINKE steht an der Seite der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften. Wir wollen Arbeitsplätze und Tarifverträge verteidigen und die Tarifbindung ausbauen, das Hartz-IV-System als Druckinstrument auf Löhne abschaffen, Entlassungen stoppen und die Arbeitswelt vom Kopf auf die Füße stellen: Gute Arbeit, die zum Leben passt, muss für alle die Regel sein, statt die Ausnahme.

Dafür wollen wir folgende zentrale Forderungen umsetzen:

  • Löhne, die für ein gutes Leben reichen! Wir schaffen den Niedriglohnsektor ab und stärken Tarifverträge. Wir schaffen einen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle für alle Beschäftigten.
  • Soziale Absicherung in allen Arbeitsverhältnissen! Wir drängen Befristungen zurück und sichern sämtliche Tätigkeiten über die Sozialversicherungen ab. Das schließt Beschäftigte über Plattformen, Soloselbstsändige und Saisonbeschäftigte ein.
  • Arbeitszeiten, die zum Leben passen! Mehr Personal statt Dauerstress. Wirunterstützen die Gewerkschaften in ihrem Kampf für deutliche Arbeitszeitverkürzung in Richtung eines neuen Normalarbeitsverhältnissesmit 30 Stunden pro Woche. Wir setzen uns für ein Mitbestimmungsrecht bei der Personalbemessung und eine Antistressverordnung ein.
  • Recht auf Weiterqualifizierung mit sozialer Absicherung! Wir schaffen einen Weiterbildungsanspruch für alle und sichern das Einkommen während Weiterbildungszeiten mit einem Weiterbildungsgeld.
  • Erweiterung der Mitbestimmung von Belegschaften und Öffentlichkeit in wirtschaftlichen Fragen. Unternehmen, die öffentliche Hilfen in Anspruch nehmen, dürfen nicht gleichzeitig Dividenden an ihre Anteilseigner*innen oder Boni an die Vorstände auszahlen.

Löhne, die für ein gutes Leben reichen. Schluss mit dem Niedriglohn

  • Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 13 Euro erhöht. Zuschläge für Sonntags-, Schicht- oder Mehrarbeit sowie Sonderzahlungen dürfen nicht mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Sämtliche Ausnahmen vom Mindestlohn müssen gestrichen werden. Durch die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung und häufigere Kontrollen muss die Einhaltung des Mindestlohns durchgesetzt werden. Die Zahl der Kontrolleure bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls muss auf 15 000 verdoppelt werden. Die Bundesregierung soll ein offizielles Meldeportal gegen Mindestlohnbetrug einrichten.
  • Tarifbindung muss für alle Unternehmen und Branchen gelten. Dafür muss die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften gestärkt und dafür müssen Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Letzteres muss auf Antrag einer Tarifvertragspartei möglich sein.  Das Vetorecht der Arbeitgeber*innenseite im Tarifausschuss gehört abgeschafft, und es muss als »öffentliches Interesse« gelten, Tarifverträge in ihrer Reichweite zu stärken und einen Unterbietungswettbewerb zulasten von Löhnen und Arbeitsbedingungen zu verhindern. Per Rechtsverordnung gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz sollen zudem auch in Tarifverträgen geregelte komplette Entgelttabellen auf nicht tarifgebundene Unternehmen erstreckt werden können. Alle – gegebenenfalls auch bloß für einen regionalen Geltungsbereich – für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge müssen zwingend auch für temporär nach Deutschland entsandte Beschäftigte gelten.
  • Lohndumping durch Werkverträge und Leiharbeit beenden. Wir wollen Leiharbeit verbieten. Bis zum Verbot der Leiharbeit müssen Leiharbeiter*innen ab dem ersten Tag die gleichen Löhne wie Festangestellte plus eine Flexibilitätszulage von 10 Prozent erhalten. Die Vergabe von Werkverträgen und der Einsatz von Leiharbeit müssen an die Zustimmung des Betriebsrats und die Einhaltung der im Kernbetrieb gültigen Tarifverträge gebunden werden. Um den Missbrauch von Werkverträgen zu unterbinden, muss die Beweislast künftig bei den Arbeitgebern*innen liegen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss an den Arbeitsplatz statt an die Person der Beschäftigten gebunden werden. Es muss ein Ende haben, dass Arbeitsagenturen und Jobcenter Erwerbslose in solch unwürdige Arbeitsverhältnisse zwingen.
  • Wir wollen einen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle.
  • Um gleiche Entgelte für Frauen und Männer durchzusetzen, muss der Auskunftsanspruch im Entgelttransparenzgesetz durch ein Verbandsklagerecht ergänzt werden. Gewerkschaften müssen für ihre Mitglieder gleiche Entgelte einklagen können.
  • Bei Betriebsübergängen in nicht tarifgebundene Unternehmen und bei Auslagerungen müssen die bisherigen Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung unbefristet geschützt bleiben und auch für neu Eingestellte gelten.
  • Ein Bundestariftreuegesetz muss die Einhaltung von Tarifverträgen zur zwingenden Voraussetzung für öffentliche Aufträge machen und auch von den beauftragten Firmen eingesetzte Subunternehmen einschließen.
  • Wir wollen verbindliche Obergrenzen für Manager*innen- und Vorstandsgehälter:Sie dürfen nicht mehr als das Zwanzigfache des niedrigsten Gehalts im Unternehmen betragen. Manager*innengehälter können steigen, wenn die untersten Lohngruppen angehoben werden. Jahresgehälter über einer halben Million Euro dürfen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein.

Soziale Absicherung in jedem Arbeitsverhältnis

Die soziale Absicherung steht allen Beschäftigten zu, unabhängig von ihrer Herkunft und der Art ihres Arbeitsverhältnisses:

  • Befristungen stoppen! Sachgrundlose Befristungen müssen im Teilzeit- und Befristungsgesetz ersatzlos gestrichen werden und zulässige Sachgründe eng begrenzt werden. Bei öffentlicher Finanzierung soll die Befristung der Haushaltsmittel oder von Projektgeldern kein zulässiger Grund mehr für die Befristung von Arbeitsverträgen sein. Der dritte Arbeitsvertrag bei demselben Arbeitgeber oder derselben Arbeitgeberin muss zwingend unbefristet sein.
  • Mini- und Midijobs wollen wir in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse überführen. Ab dem ersten Euro muss für Unternehmen eine volle Pflicht zur Sozialversicherung gelten.
  • Plattformen müssen Arbeitgeber*innenpflichten erfüllen und Sozialversicherungsbeiträge für über sie Beschäftigte abführen.
  • Der Betriebsbegriff und der Arbeitnehmerbegriff müssen aktualisiert und an die heutigen Arbeitsverhältnisse und Betriebsstrukturen angepasst werden, damit die Arbeitsrechte und die Betriebsverfassung für alle wirtschaftlich abhängig Beschäftigten gelten.
  • Auftraggeber*innen müssen auch für Soloselbständige, die als Kleinunternehmer*innen, Freiberufler*innen, Handwerker*innen, Schausteller*innen und Gewerbetreibende arbeiten, Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dazu schaffen wir bundesweite branchenspezifische Mindesthonorarregelungen, die einem ruinösen Preiswettbewerb entgegenwirken und Soloselbständige schützen. Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote speziell für Soloselbständige müssen verbessert werden.
  • Für ausländische Saisonbeschäftigte müssen sämtliche Ausnahmen in der Sozialversicherung gestrichen werden.

Arbeitszeiten, die zum Leben passen

Gutes Leben besteht aus mehr als Arbeit. Viele Beschäftigte werden krank durch zu viel Arbeit und Überstunden, während Millionen Menschen von Erwerbsarbeit ausgeschlossen sind oder unfreiwillig in Teilzeit abgedrängt werden. Es ist Zeit für ein neues Normalarbeitsverhältnis. Wir wollen Arbeit in der Gesellschaft und zwischen den Geschlechtern gerecht verteilen.

Wenn die Arbeit gerechter verteilt wäre, könnten statt Überstunden und Dauerstress über eine Million Arbeitsplätze in kurzer Vollzeit mit 30 Stunden pro Woche geschaffen werden. Eine solche Umverteilung der Arbeitszeit erhöht die Lebensqualität für alle.

  • Die gesetzliche Höchstarbeitszeit wollen wir auf maximal 40 Stunden pro Woche begrenzen.
  • Ausnahmen von der täglich zulässigen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden wollen wir stärker begrenzen. Eine Verkürzung der erforderlichen Ruhezeiten von 11 Stunden lehnen wir ab.
  • Arbeitgeber*innen müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer der gewährten Ruhepausen jeweils am Tag der Arbeitsleistung aufzeichnen. Dienstreisen und in der Freizeit erbrachte Arbeitsleistungen müssen vollständig als Arbeitszeit angerechnet werden. Stärkere Kontrollen durch Arbeitsschutzbehörden müssen gesetzlich vorgeschrieben werden.
  • Arbeit auf Abruf wird aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen.
  • Betriebs- und Personalräte brauchen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Personalbemessung, um regelmäßige Überstunden und Leistungsverdichtung zu verhindern.
  • Wir wollen ein Recht auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung für alle Beschäftigten.
  • Es braucht einen Rechtsanspruch auf familiengerechte Arbeitszeiten für alle, die Verantwortung in Erziehung und Pflege übernehmen (vgl. Kapitel »Familien dort unterstützen, wo sie es brauchen«).
  • Wir brauchen für alle Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf eine sechswöchige Pflegezeit mit Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber*innen (vgl. Kapitel »Für einen linken Feminismus«).
  • Den Mindesturlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz wollen wir schrittweise von 24 auf 36Werktage (Samstage eingeschlossen) anheben. Jedem und jeder Beschäftigten sollen mindestens sechs Wochen Urlaub zustehen.
  • Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, sollen durch Ersatzfeiertage in der Woche nachgeholt werden.
  • Alle Beschäftigten sollen durch ein Recht auf Homeoffice einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen können, sofern die Art ihrer Tätigkeit das zulässt. Die Bedingungen für Homeoffice müssen per Tarifvertrag oder per Betriebs-/Dienstvereinbarung geregelt werden. Arbeitsschutz und die gesetzliche Unfallversicherung müssen auch im Homeoffice uneingeschränkt gelten. Recht auf Pausen und Recht auf Feierabend muss es auch im Homeoffice geben! Beschäftigte dürfen jedoch nicht zum Homeoffice verpflichtet werden.
  • Recht auf Auszeiten: Beschäftigte sollen zweimal in ihrem Berufsleben die Möglichkeit haben, für ein Jahr auszusteigen (Sabbatjahr), verbunden mit einem Rückkehrrecht.

Gute Arbeitsbedingungen, weniger Belastungen

Arbeit darf nicht krank machen. Das Leistungsniveau in Betrieben muss so sein, dass die Gesundheit ein ganzes Arbeitsleben über erhalten bleibt. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, die Arbeit so zu gestalten, dass die Gefährdung der psychischen und physischen Gesundheit möglichst vermieden wird. Es scheitert allerdings oft an der Durchsetzung. Wir wollen einen Schutz gegen Dauerstress und Überlastung schaffen:

  • Wir brauchen eine Verordnung zum Schutz vor Gefährdung durch psychische Belastung bei der Arbeit (Antistressverordnung). Betriebsräte müssen die Regeln des Arbeitsschutzgesetzes zur Verhütung psychischer Belastung sowie ganzheitliche Gefährdungsbeurteilungen und vor allem Abhilfemaßnahmen leichter durchsetzen können.
  • Das Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten muss sich auch auf die Prävention von Belastungen erstrecken. Die Beschäftigten brauchen ein individuelles „Vetorecht“ bei gesundheitsgefährdender Überlastung, um auch Beschäftigte in Betrieben ohne Betriebsrat zu schützen.
  • Die Arbeitsschutzbehörden müssen finanziell und personell besser ausgestattet werden und besser mit der Mindestlohnkontrolle zusammengeführt werden, um wirksame und regelmäßige Kontrollen zu ermöglichen. Kontrollen müssen öfter stattfinden. Sie sollten zwingend im Betrieb und nicht nach Aktenlage stattfinden. Die Bußgelder für Verstöße gegen den Gesundheitsschutz der Beschäftigten müssen deutlich angehoben werden. Im Arbeitsschutzgesetz muss klargestellt werden, dass es strafbar ist, trotz vorheriger behördlicher Abmahnung weiter die Gesundheit der Beschäftigten zu gefährden.
  • Belegschaften müssen pro Monat zwei Stunden Beratungszeit während der Arbeitszeit erhalten, um sich über Arbeitsgestaltung, Arbeitszeit, Mitbestimmung und Arbeitsschutz auszutauschen, für Kontaktaufnahme mit den Arbeitsschutzbehörden und um Initiativen zur Mitbestimmung entwickeln zu können.
  • Die Anerkennung von Berufskrankheiten muss erleichtert werden. Das schließt psychische Erkrankungen ein. Wir fordern eine widerlegliche Vermutungsregelung zugunsten der Versicherten, um die Beweisführung in Berufskrankheiten-Verfahren zu erleichtern. Unabhängige Beratungsstellen müssen eingerichtet werden und Versicherte dabei unterstützen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Erwerbsunfähigkeitsrenten müssen verbessert werden. Schwerbelastete Beschäftigte müssen früher in Rente gehen können (vgl. Kapitel »Gute Rente, gutes Leben«).
  • Gute Arbeit und Einkommen, von denen man leben kann, auch für Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen – aufgrund fehlender Barrierefreiheit und aufgrund anderer Diskriminierungen. Wir kämpfen für einen inklusiven Arbeitsmarkt ohne Sonderstrukturen.

Kein Umbau auf dem Rücken der Beschäftigten: Weiterbildungsanspruch für alle

Unternehmen nutzen die Einführung neuer Technologien und Produkte, den Klimaschutz und die Digitalisierung als Anlass, um auf dem Rücken der Beschäftigten umzustrukturieren, Beschäftigte zu entlassen oder die Belegschaften zu erpressen. Gleichzeitig führen der ökologische Umbau und die Digitalisierung zu neuen Tätigkeitsfeldern und verändern die Anforderungen an Beschäftigte. Die Verantwortung für Aus- und Weiterbildung dürfen Unternehmen nicht auf die Beschäftigten und die Allgemeinheit abschieben. Fortbildungsmaßnahmen, die im Interesse der Unternehmen sind, müssen auch von diesen finanziert werden. Beschäftigte, deren Arbeitsplätze wegfallen, müssen abgesichert werden. Wir wollen eine soziale und ökologische Transformation mit Arbeitsplatz- und Einkommensgarantien für die Beschäftigten.

  • Vetorecht gegen Kahlschlag, Mitbestimmung über die Zukunft. Beschäftigte und Betriebsräte brauchen Mitbestimmung auch bei wirtschaftlichen Fragen. Das gilt besonders für Betriebsänderungen, Standortänderungen und Entlassungen. Auch in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des betrieblichen Umweltschutzes, der Planung, Gestaltung der Tätigkeiten und der Arbeitsbedingungen und Änderung von Arbeitsplätzen sowie der Arbeitsintensität braucht es zwingende Mitbestimmungsrechte.
  • Das Recht der Betriebsräte auf Verhandlungen mit den tatsächlichen Entscheidungsträgern muss auch in internationalen Konzernen klargestellt werden. Es darf nicht sein, dass Unternehmen durch Holdingstrukturen, bei denen Geschäftsführungen vor Ort nur als Befehlsempfänger*innen agieren, demokratische Mitbestimmungsrechte unterlaufen.
  • Betriebsräte brauchen ein erzwingbares Mitbestimmungs- und Initiativrecht für betriebliche Aus-, Weiter- und Fortbildung – und bei der Neuausrichtung der Unternehmen. Betriebe mit über 100 Beschäftigten müssen verpflichtend eine qualifizierte Personalplanung durchführen, die eine Weiterbildungsplanung für die Beschäftigten einschließt.
  • Alle Beschäftigten müssen zum Zwecke der Weiterbildung einen Rechtsanspruch erhalten, ihre Arbeitszeit zeitweise zu reduzieren oder zeitlich begrenzt ganz aussetzen zu können. Die Arbeitgeber*innen müssen während der Bildungsteilzeit einen teilweisen Lohnausgleich von mindestens 70 Prozent des Nettogehalts und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Staat muss Bildungsteilzeit von Beschäftigten durch eine stärkere Berücksichtigung bei den Rentenansprüchen und der Höhe von Ansprüchen auf ALG I unterstützen. Für Geringverdienende muss ein vollständiger Lohnausgleich durch staatliche Zuschüsse garantiert werden.
  • Damit sich alle Unternehmen gleichermaßen an der Finanzierung beruflicher Weiterbildung beteiligen, schlägt DIE LINKE einen Weiterbildungsfonds vor, in den alle Unternehmen einer Branche einzahlen.
  • Berufsschulen und Hochschulen müssen gesetzlich verpflichtet und in die Lage versetzt werden, Angebote der beruflichen Fortbildung zu schaffen, die allen Beschäftigten unabhängig vom bisherigen Bildungsabschluss offenstehen.
  • Weiterbildungsangebote der Arbeitsagentur und Jobcenter müssen ausgebaut werden. Das Ziel schneller Vermittlung Erwerbsloser muss gestrichen werden, stattdessen müssen Erhalt der Qualifikation und Weiterbildung Vorrang bekommen. Für die Zeit der Weiterbildung wird ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 90 Prozent des letzten Nettoentgelts gezahlt. Die Zeit der Weiterbildung wird nicht auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet (vgl. Kapitel »Soziale Garantien«).
  • Betriebe, die nicht ausbilden, müssen eine Ausbildungsumlage zahlen (vgl. Kapitel »Gut ausgebildet«).

Gleiche Rechte für Saisonbeschäftigte und Beschäftigte in Privathaushalten

Besonders gravierend sind die Verstöße gegen Arbeitsschutz und gute Arbeitsbedingungen für mobile Beschäftigte aus dem Ausland. Durch die Koppelung des Aufenthaltsrechts an den Arbeitsvertrag sind sie besonders von extremer Ausbeutung bedroht und können ihre Rechte schwerer durchsetzen. Wir wollen gleiche Schutzrechte für alle und gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Tag muss auch für Saisonarbeiter*innen und aus dem Ausland entsendete Beschäftigte gelten. Um Lohnbetrug zu vermeiden, müssen Unternehmen zur elektronischen Zeiterfassung verpflichtet werden, die für die Beschäftigten einsehbar ist. Gleichzeitig brauchen wir einen legalen Aufenthaltsstatus für alle hier Beschäftigten, damit Kontrollen dem Schutz der Beschäftigten dienen und nicht zu ihrem Nachteil werden. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses darf nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen. Der Zugang zu Informationen über bestehende Arbeitsrechte muss erleichtert werden und Initiativen, die mobile Beschäftigte in ihren Muttersprachen beraten, müssen stärker gefördert werden.
  • Für von den Arbeitgeber*innengestellte oder vermittelte Unterkünfte muss es eine klare Begrenzung der zulässigen Kosten geben. Diese sollen sich nach den geltenden Sachbezugswerten aus dem Sozialversicherungsrecht richten. Abzüge für Unterkunft und Verpflegung müssen auf der Lohnabrechnung transparent dargestellt sein, um den Beschäftigten die Überprüfung zu ermöglichen. Die Einhaltung von Hygienestandards in den Unterkünften muss von den Aufsichtsbehörden regelmäßig kontrolliert werden.
  • Sämtliche gesetzlichen Ausnahmen vom Sozialversicherungsschutz für ausländische Beschäftigte müssen gestrichen werden. Wir wollen Sozialdumping bei der Entsendung nach Deutschland beenden: Sozialversicherungsbeiträge sollen künftig im Zielland bezahlt werden und die Anmeldung soll eine Woche vor Einsatzbeginn beantragt werden müssen.
  • DIE LINKE will die Rechte von Beschäftigten in Privathaushalten stärken. Arbeit in Privathaushalten (u. a. Reinigung, Pflege, Kinderbetreuung) soll vor allem über zertifizierte Agenturen, gemeinwohlorientierte oder kommunale Träger organisiert werden. Sie müssen Tarifverträge, unbefristete Beschäftigung, das Recht auf eine vertragliche Mindeststundenzahl, Arbeitsschutz und Weiterbildung für Beschäftigte garantieren. Um Ausbeutung zurückzudrängen, müssen Beschäftigte in Privathaushalten ohne Arbeits- und Aufenthaltsrecht die Möglichkeit einer Legalisierung erhalten.
  • Die Ausbeutung zumeist osteuropäischer Arbeitskräfte in der 24-Stunden-Pflege muss beendet werden. Pflege muss arbeitsrechtskonform organisiert werden.

Union Busting stoppen, Gegenwehr stärken, Mitbestimmung ausweiten

DIE LINKE will die Demokratie in der Gesellschaft, im Betrieb und in der Wirtschaft stärken. Die letzte bedeutende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes gab es 1972. Damals gab es keine Leiharbeit, kein Outsourcing und keine Standortverlagerungen ins Ausland. Es gab keine sachgrundlosen Befristungen, Minijobs oder Arbeit auf Abruf. Beschäftigungsformen wie Crowd- und Clickwork waren unbekannt und Arbeitgeber*innen konnten sich nicht – als Plattformen getarnt – sozialpolitischer Verantwortung entziehen.

  • Unsere heutige Arbeitswelt ist geprägt von Digitalisierung, Globalisierung, Deregulierung und der Notwendigkeit eines ökologischen Umbaus. Wir wollen Betriebsratswahlen erleichtern und die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten sichern. Wir wollen Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit ausreichend Personal für Straftatbestände aus dem Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrechtschaffen, sowie schärfere Sanktionen gegen Arbeitgeber*innen und Anwaltskanzleien, die sich auf die Verhinderung von gewerkschaftlicher Organisierung spezialisiert haben. Wir wollen in Fällen von Union Busting bei erstmaligen Betriebsratswahlen die Möglichkeit der direkten Einsetzung von Betriebsräten durch das Arbeitsgericht. Wir wollen den Betriebsbegriff anpassen, den Arbeitnehmerbegriff erweitern und zusätzliche Arbeitnehmervertretungsstrukturen sollen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung bestimmt werden können. Die zwingende Mitbestimmung wollen wir ausweiten auf Fragen der Arbeitsorganisation, der Personalbemessung,prekärer Beschäftigung und der Qualifizierung.
  • Die Transformation der Arbeitswelt ist eine umfassende gesellschaftliche Umstrukturierung mit gravierenden Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen. Diese vollzieht sich nicht klassenneutral, sondern als Verteilungsauseinandersetzung, untrennbar mit der Eigentumsfrage verbunden. Deshalb ist die Ausweitung zwingender Mitbestimmung auf wirtschaftliche Fragen zentral. Beschäftigte und ihre Betriebsräte sollen die Initiative ergreifen können bei Investitionsentscheidungen, Fertigungstiefen, Aus- und Verlagerungen, Schließungen von Betrieben und Betriebsteilen, Rationalisierungsvorhaben und neuen Arbeitsmethoden und Steuerungsmechanismen. Denn nur so werden Beschäftigte bei der bevorstehenden Transformation mitgenommen, nur so wird prekäre Arbeit eingedämmt, nur so Klima- und Umweltschutz in den Betrieben realisiert und die Digitalisierung im Sinne der Beschäftigten und auch des Allgemeinwohls vorangetrieben.
  • DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Wahl von Betriebsräten zu erleichtern. Der Kündigungsschutz muss auf alle Organe der Betriebsverfassung ausgeweitet und verlängert werden. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen die gleichen Mitbestimmungsrechte gelten.
  • In allen privaten, öffentlichen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen ab 500 Beschäftigten wollen wir eine echte paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat verpflichtend einführen. In diesen Unternehmen müssen die Eigentümer*innen und die Beschäftigten zu gleichen Teilen vertreten sein. Den Vorsitz übernimmt eine weitere Person, auf die sich beide Seiten verständigen müssen. Fragen von erheblicher Bedeutung für die Belegschaft – wie Verlagerungen – müssen durch Belegschaftsabstimmung bestätigt werden.

Gewerkschaften stärken

  • Die Gewerkschaften müssen ein umfassendes Verbandsklagerecht zur Einhaltung von Tarifverträgen und gesetzlichen Bestimmungenerhalten sowie das Recht zu Kollektivbeschwerden nach dem Protokoll der Europäischen Sozialcharta.
  • Zur Verteidigung des Streikrechts muss der Antistreikparagraf 160 des SGB III abgeschafft werden. Das Tarifeinheitsgesetz muss zurückgenommen werden, da mit ihm eine Einschränkung des Streikrechts verbunden ist.
  • Solidaritätsstreiks mit Beschäftigten anderer Betriebe und Branchen und politische Streiks zur Durchsetzung sozialer Verbesserungen und zur Verteidigung von Demokratie und Frieden müssen ins Streikrecht eingeschlossen werden. Das Streikrecht muss auch für Beamt*innen gelten. OT-Mitgliedschaften („ohne Tarif“) in Arbeitgeberverbänden müssen abgeschafft werden.
  • Die betrieblichen Mitbestimmungsrechte und das Streikrecht müssen auch für die Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas uneingeschränkt gelten. Der Paragraf 118 des Betriebsverfassungsgesetzes muss gestrichen werden. Vertrauensleutearbeit muss ähnlich der Arbeit von Betriebsräten geregelt werden.

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