Reichtum fair verteilen

Meine Forderungen zusammengefasst:

  • Kleine und mittlere Einkommen entlasten: Steuerfreibetrag für die Einkommensteuer auf 14.400 Euro im Jahr anheben. Anhebung der Besteuerung von Spitzeneinkommen. Die Einnahmen bleiben gleich.
  • Wer (als Single, Steuerklasse I) weniger als 6.500 Euro im Monat brutto hat, zahlt weniger Steuern.
  • Krisen-Kosten gerecht verteilen: Vermögensabgabe ab 2 Mio. €
  • Investitionen in Bildung, Erziehung, Gesundheit und Pflege stärken: Vermögensteuer von 1% auf Vermögen ab 1 Mio. € – 5% ab 50 Mio. €
  • Steuern wirksam erheben: Steueroasen trockenlegen und Steuerhinterziehung wirksam bekämpfen – Steuerpflicht für Digitalkonzerne

Auszug aus unserem Wahlprogramm:

Noch nie waren Einkommen und Vermögen so ungleich verteilt. Immer größere Vermögen haben sich in immer weniger Händen konzentriert: Zwei Drittel aller Vermögen sind in der Hand der oberen 10 Prozent der Bevölkerung. Allein die 45 reichsten Haushalte besitzen so viel wie die gesamte ärmere Hälfte der Bevölkerung zusammengenommen. Das reichste Prozent der Bevölkerung vereint rund 35 Prozent des Vermögens auf sich, also mehr als ein Drittel. Die reichsten 5 Prozent haben mehr als die »restlichen« 95 Prozent.

Wer viel hat, kann es leicht vermehren. Auf Gewinne aus Kapital und Aktien wird eine Billigsteuer erhoben. Wer hingegen wenig oder nichts hat, zahlt mehr und mehrfach: Lohnsteuer kann man nicht hinterziehen, sie wird sofort abgezogen. Die Mehrwertsteuer belastet Menschen mit niedrigem Einkommen stärker. Weil öffentliches Eigentum privatisiert wurde, müssen viele Dienstleistungen privat bezahlt werden. Ein Großteil der Vermögen in Deutschland wird vererbt. Hohe Einkommen werden weniger besteuert als noch in den 1990er Jahren. Jahrzehntelang ist in Deutschland eine Vermögensteuer erhoben worden – seit 1997 nicht mehr. Das wollen wir ändern, um die skandalöse Ungleichheit in Deutschland zu bekämpfen.

Dem privaten Reichtum steht eine verarmte öffentliche Infrastruktur gegenüber: Bibliotheken und Schwimmbäder schließen, Personal im Krankenhaus wird gekürzt, um notwendige Reparaturen finanzieren zu können, Bus und Bahn kommen auf dem Land nur noch selten und sind in der Stadt oft überfüllt, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Hier würden die Einnahmen aus einer Millionärsteuer besonders helfen: Sie geht an die Länder und kann die öffentliche Infrastruktur stärken.

Noch nie war die Armutsgefahr so hoch: Mehr als jede*r Sechste im reichen Deutschland ist arm oder von Armut bedroht. Die Reichen haben viele Verbündete in der Politik. Sie können ihrer Stimme mehr Gewicht verleihen. Wir halten dagegen! Mehr Gerechtigkeit und eine starke öffentliche Daseinsvorsorge gibt es nur, wenn die Unteren entlastet werden – und die Oberen stärker belastet. Hohe Vermögen und Einkommen, Erbschaften und Gewinne aus Kapital und Aktien müssen stärker besteuert werden. Damit finanzieren wir Investitionen in eine gute öffentliche Versorgung und einen Sozialstaat, der alle Menschen sicher vor Armut schützt. Wir stärken solidarische und ökologische Formen der Wirtschaft und schaffen Arbeitsplätze. Das ist machbar und wir wissen, wie wir es bezahlen werden. Es ist genug für alle da, wenn alle genug beisteuern:

  • Die LINKE fordert eine Vermögensteuer mit einem progressiven Tarif und einem Freibetrag für Privatvermögen von 1 Million Euro pro Person (ohne Schulden). Wer etwa mit einer Eigentumswohnung in der Innenstadt »Papiermillionär« ist, wird nicht belastet. Dies ist insbesondere wegen der Entwicklung der Immobilienpreise wichtig, die zu massivem Vermögenszuwachs für Eigenheimbesitzer führten, was aber im Unterschied zu großen Immobilienhaien nicht mit hohen Renditen einhergeht. Der Freibetrag für Betriebsvermögen liegt bei 5 Millionen Euro. Altersvorsorge soll von der Steuer ausgenommen werden.
    Der Eingangssteuersatz der Vermögensteuer startet bei 1 Prozent und steigt bis zu einem Nettovermögen von 50 Millionen Euro stetig an. Ab 50 Millionen Euro greift der Höchststeuersatz von 5 Prozent. Das ist angemessen, weil große Vermögen besonders hohe Renditen abwerfen. Zudem ist bei sehr großen Vermögen auch eine Umverteilung zulasten von Vermögenssubstanz erforderlich. Die geschätzten Einnahmen liegen dann jährlich bei 58 Milliarden Euro.
  • Starke Schultern tragen mehr: Für die Bewältigung der Corona-Krise wollen wir eine Vermögensabgabe erheben. Diese soll für Nettovermögen über 2 Millionen Euro (für Betriebsvermögen sind 5 Millionen Euro Freibetrag) erhoben werden. Die Vermögensabgabe ist progressiv von 10 bis 30 Prozent gestaffelt und kann über zwanzig Jahre in Raten gezahlt werden. Die jährliche Belastung des Nettovermögens beträgt somit zwischen 0,1 und 1,5 Prozent. Die geschätzten Einnahmen liegen bei 310 Milliarden Euro über zwanzig Jahre.
  • Erbschaftsteuer: Reichtum wird vererbt – meist ohne dass nennenswerte Steuern bezahlt werden. Gerade die Superreichen können ihr Millionenvermögen in Unternehmensanteilen steuerfrei vererben oder verschenken. Wir werden dafür sorgen, dass die Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Zu dem Zweck sollen die heute existierenden Privilegien für Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen entfallen. Wir werden die Erbschaftsteuer auf hohe Erbschaften erhöhen. Normales, selbstgenutztes Wohneigentum bleibt freigestellt. Mehreinnahmen im Jahr: 8 bis 10 Milliarden Euro.
  • Die Unternehmensteuern wurden schon vor Jahren massiv gesenkt. Die Körperschaftsteuer muss wieder auf 25 Prozent erhöht werden. Wir wollen den Wettlauf der Unternehmen um Steuervermeidung unterbinden und drängen auf europaweite und globale Mindestsätze für Unternehmensteuern. Wenn Gewinne in Niedrigsteuergebiete verschoben werden, sollen sie in den einzelnen Ländern, in denen ein Konzern aktiv ist, nachversteuert werden. Wir werden sicherstellen, dass Unternehmen und Konzerne sich nicht den Steuern entziehen. Megakonzerne wie Amazon wurden in der Corona-Krise noch mächtiger, zahlen aber kaum Unternehmensteuer. Wir brauchen deshalb eine Steuerreform, die solche Konzerne stärker am Ort ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten und der Umsätze besteuert.
  • Zudem müssen außerordentliche Gewinne von Unternehmen wie Amazon, die wegen der Corona-Krise erzielt wurden, mit einer Übergewinnsteuer (Excess Profit Tax) abgeschöpft werden, um die Marktmacht der Krisengewinner zu begrenzen.
  • Umsatzsteuer: Für arbeitsintensives Handwerk, Produkte für Kinder und Arzneimittel wollen wir ermäßigte Steuersätze.
  • Steuerhinterziehung: Geldwäsche und Subventionsbetrug wollen wir wirksamer bekämpfen und somit Steueroasen – auch »made in Germany« – austrocknen. Dafür wollen wir eine Bundesfinanzpolizei aufbauen und das Personal im Steuervollzug bedarfsgerecht aufstocken. Es ist realistisch, mit einem konsequenteren Steuervollzug und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung in Steueroasen jährlich etwa 15 Milliarden Euro mehr einzunehmen.
  • Finanztransaktionssteuer: Wir dämmen die Spekulation auf den Finanzmärkten ein. Bei jeder Finanztransaktion soll ein Steuersatz von 0,1 Prozent fällig werden. Die eingenommenen Gelder sollen einerseits für eine nachhaltige Entwicklung in den Ländern des Südens und für globalen Klimaschutz und andererseits für den sozialökologischen Umbau unserer Industriegesellschaft genutzt werden.
  • Gemeindewirtschaftsteuer: Wir wollen die bisherige Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftsteuer umwandeln. Die Bemessungsgrundlage wird ausgeweitet (Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren werden berücksichtigt) und gut verdienende Selbstständige und Freiberufler werden einbezogen. Dafür werden wir den Freibetrag auf 30.000 Euro anheben und die festgesetzte Steuer bei der Einkommensteuer berücksichtigen. Die Gewerbesteuerumlage wird abgeschafft, was Städte und Gemeinden finanziell entlastet.
  • DIE LINKE setzt sich für die Abschaffung der Schaumweinsteuer ein.

Was langfristig wirkt, muss auch langfristig finanziert werden: Die Schuldenbremse und der europäische Fiskalpakt blockieren langfristige Entwicklungen und sollen Privatisierung vorantreiben.

  • Die Schuldenbremse ist volkswirtschaftlich unsinnig und gehört abgeschafft.

Sie befördert die Privatisierung der öffentlichen Infrastruktur, die häufig noch teurer für die Steuerzahler*innen ist, da die Allgemeinheit dann den privaten Investoren hohe Renditen finanzieren muss. Stattdessen müssen wieder Kredite im Umfang der Investitionen möglich sein. Denn die Zinsen, die der Staat derzeit am Kapitalmarkt aufbringen muss, sind extrem niedrig und eine gute Infrastruktur nützt auch noch unseren Enkelkindern. Deshalb ist es sinnvoll, die Finanzierung von Investitionen auch über Kredite zu strecken. Solange die Schuldenbremse existiert und eine Tilgungsverpflichtung für die Corona-Kredite des Bundes besteht, muss die Tilgung auf mindestens fünfzig Jahre gestreckt werden. Aufwendungen für Zinszahlungen dürfen den Verschuldungsspielraum nicht zusätzlich einschränken. Dadurch wird der finanzielle Spielraum auch innerhalb der Schuldenbremse erweitert.

  • Gerechter Haushalt: Bildung, Gesundheit und Klimaschutz statt Aufrüstung. Der Bundeshaushalt umfasst eine Erhöhung der Militärausgaben. Die Bundesregierung nähert sich weiter der Marke von 2 Prozent des BIP für Rüstungsausgaben. Diese Prioritätensetzung ist falsch. Wir lehnen dies entschieden ab und fordern eine jährliche Senkung der Militärausgaben. Auch der Abbau klimaschädlicher Subventionen kann den Bundeshaushalt entlasten. Insgesamt sind Einsparungen im Umfang von 12 Milliarden Euro jährlich problemlos möglich.
  • Mit diesen Mehreinnahmen können wir den Einstieg in eine solidarische Gesellschaft finanzieren: bessere soziale Sicherheit, mehr Personal in Bildung, Gesundheit und Pflege und einen Neustart im gemeinnützigen Wohnungsbau, Barrierefreiheit und den Einstieg in einen sozialökologischen Umbau der Wirtschaft. Unsere Forderungen sind gegengerechnet und realistisch.

Einkommensteuer gerecht reformieren

Auch die Besteuerung von Einkommen wollen wir gerechter machen. Niedrige und mittlere Einkommen wollen wir entlasten. Hohe Einkommen müssen stärker besteuert werden. Als Faustregel gilt: Wer (als Single, Steuerklasse I) weniger als 6.500 Euro im Monat brutto hat, zahlt nach unserem Tarif weniger Steuern. Alle haben Vorteile von der verbesserten öffentlichen Daseinsvorsorge und den geringeren

Beiträgen zu unserer solidarischen Gesundheitsversicherung.

  • Alle zu versteuernden Einkommen unter 14.400 Euro im Jahr bleiben steuerfrei. Der Steuerverlauf wird abgeflacht. Gerade mittlere Einkommen profitieren, da ein höherer Freibetrag bedeutet, dass nur auf das darüberhinausgehende Einkommen überhaupt Steuern gezahlt werden müssen.
  • Höhere Einkommen wollen wir stärker besteuern. Ab 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr beträgt der Steuersatz 53 Prozent. Zu versteuerndes Einkommen bedeutet: das, was vom Bruttoeinkommen nach den üblichen Abzügen (pauschale Freibeträge und Sonderausgaben) übrigbleibt. 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen entspricht etwa 81.000 Euro Bruttoverdienst eine*r Alleinstehenden ohne Kinder. 53 Prozent Steuersatz gilt für das Einkommen ab 70.000 Euro. Der durchschnittliche Steuersatz für 70.000 Euro Einkommen liegt bei circa 30 Prozent.
  • Wir sehen zwei Stufen einer gesonderten Reichensteuer vor: 60 Prozent für Einkommen oberhalb der aktuellen Reichensteuergrenze von 260.533 Euro und 75 Prozent für Einkommen oberhalb von 1 Million Euro zu versteuerndem Einkommen.
  • Einkommen aus Kapitalerträgen sollen nicht weiter bevorzugt werden, sondern nach denselben Sätzen versteuert werden wie alle Einkommen. Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent werden wir abschaffen, Einschränkungen der Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen sowie den Sparerpauschbetrag allerdings beibehalten.
  • Das Ehegattensplitting wird mit sozialverträglichen Übergangsregelungen durch eine geschlechtergerechte Individualbesteuerung ersetzt. Dabei muss das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen Eheleuten bzw. Lebenspartner*innen übertragbar sein.
  • Bei Entlassungen wollen wir Steuerfreibeträge für Abfindungen wieder einführen.
  • Die Entfernungspauschale wird durch ein Mobilitätsgeld ersetzt, das pro Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte allen Arbeitnehmer*innen unabhängig von ihrem Einkommen dieselbe Steuerbegünstigung verschafft.
  • DIE LINKE will den Solidaritätszuschlag für hohe Einkommen erhalten und zu einem Solidaritätspakt III umbauen. Der Soli ist die sozial gerechteste Steuer: mit der stärksten Entlastung im unteren Bereich und für Menschen mit Kindern – und der stärksten Belastung für die im oberen Bereich, besonders Menschen ohne Kinder.
  • DIE LINKE fordert einen Solidarpakt III zur Bewältigung des Strukturwandels in Regionen in und nach dem industriellen Umbruch. Das finanzielle Volumen muss an den Solidarpakt II anknüpfen, deshalb fordern wir mindestens 10 Milliarden Euro jährlich aus Bundesmitteln für den Strukturwandel und Kohäsion zur Verfügung zu stellen. Unser Solidarpakt III richtet sich an alle strukturschwachen Regionen in Deutschland. Wir schlagen für die Planungssicherheit einen Zeitraum bis 2035 für den Solidarpakt III vor und somit ein Gesamtvolumen von mindesten 150 Milliarden Euro.
  • Grunderwerbsteuer und Share Deals. Durch steigende Immobilienpreise und die in fast allen Bundesländern angehobenen Steuersätze der Grunderwerbsteuer ist die Steuerbelastung für die meisten Immobilienerwerbe deutlich gestiegen. Immobilienkonzerne hingegen, die große und sehr große Immobilienpakete kaufen, kommen durch sogenannte Share Deals meist davon, ohne Steuern zu zahlen. Sie kaufen formal nicht die Immobilien, sondern die Mehrheit (bis zu 90 Prozent) der Anteile (englisch »shares«) an den jeweiligen Firmen, die die Immobilien besitzen. Wir fordern eine Reform der Grunderwerbsteuer, sodass auch anteilige Immobilienkäufe (ab über 50 Prozent) dann entsprechend auch anteilig besteuert werden. Dadurch werden Share Deals weitgehend unattraktiv.
  • Gemeinnützigkeit. In den vergangenen Jahren haben immer mehr politisch engagierte Vereine vom Finanzamt oder vor Gericht ihre Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen. Die Demokratie lebt jedoch von deren Beteiligung und von einer vielfältigen Debatte. Wir brauchen eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts mit einer Ausweitung der als gemeinnützig anerkannten Zwecke (zum Beispiel die Förderung der Menschen- und Grundrechte, des Friedens, des Klimaschutzes oder der sozialen Gerechtigkeit). Die Mitwirkung an der politischen Willensbildung muss ausdrücklich als unschädlich für die Gemeinnützigkeit benannt werden, ob zur Verfolgung eigener Zwecke oder darüber hinaus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Dabei ist zu beachten, dass es nicht zu einer verdeckten Parteienfinanzierung kommt und die Grenzen zur Parteienfinanzierung gewahrt sind. Auch darf die Erwähnung eines Vereins in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder nicht mehr automatisch zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen, wie dies zuletzt im Fall der VVN/BdA passiert ist.
  • Die Nutzung gemeinnütziger Stiftungen zur Steuervermeidung muss stärker eingeschränkt werden.
  • Steuervollzug. Die großen Probleme im Steuervollzug müssen endlich gelöst werden. Dazu braucht es einerseits deutlich mehr Personal und IT-Kapazitäten der Finanzbehörden, mindestens ebenso wichtig ist aber eine bundesweit einheitliche Umsetzung und Durchsetzung der Steuergesetze des Bundes. Die Frequenz, mit der Großbetriebe und reiche Einzelpersonen durch Betriebs- und Steueraußenprüfungen kontrolliert werden, variiert stark zwischen den Ländern. Wir brauchen viel häufigere und intensivere Steuerprüfungen für Unternehmen und reiche Einzelpersonen. Die wirksame Lösung für diese interessengeleitete Kleinstaaterei wäre die Übertragung des Steuervollzugs auf die Bundesebene (»Bundessteuerverwaltung«). Auch bei der Verfolgung und Bekämpfung halblegaler und verbotener Steuergestaltungsmodelle sind die Finanzbehörden oft untätig (vgl. folgendes Kapitel).

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