Triage-Entscheidungen endlich gesetzlich diskriminierungsfrei absichern

Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen endlich die überfälligen Vorkehrungen getroffen werden, damit Menschen mit Behinderung im Zweifel bei Fragen der Triage nicht systemisch diskriminiert werden.

„Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen endlich die überfälligen Vorkehrungen getroffen werden, damit Menschen mit Behinderung im Zweifel bei Fragen der Triage nicht systemisch diskriminiert werden. Sowohl die Große Koalition unter Kanzlerin Merkel als auch die Ampel unter Kanzler Scholz haben es verschlafen menschenrechtsbasierte Kriterien für diese hoch sensible Frage zu finden. Angesichts des kaputtgesparten Gesundheitssystems und der drohenden Omikron-Welle gilt es zügig den notwendigen Rechtsrahmen zu schaffen. Gleichzeitig sollte die Debatte nochmals alle politischen Akteure aufrütteln, die Profitausrichtung des Gesundheitssektors zu hinterfragen. Die Triage ist nämlich auch das Ergebnis einer absoluten Fehlausrichtung der Gesundheitspolitik, die auch die aktuellen Koalitionäre zu verantworten haben“, erklärt der Leipziger Bundestagsabgeordnete Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe in der 19. Legislaturperiode der Linksfraktion.

„Das Bundesverfassungsgericht verweist zurecht darauf, dass der Rechtsrahmen „unverzüglich“ zu schaffen sei. Dies darf aber nicht dazu führen, dass besonders von dieser Frage betroffene Gruppen nicht an der Debatte beteiligt werden. Eine Entscheidung über deren Köpfe hinweg wäre in dieser Diskussion der falsche Weg. Da angesichts der aktuellen Corona-Entwicklungen in Europa die Zeit drückt, muss diese Frage sofort durch das Bundeskabinett beraten und ein Zeitplan zur Verabschiedung eines notwendigen Gesetzes vorleget werden.“