Grundlegende Überarbeitung des Teilhaberechts bleibt aber erneut aus

Menschen mit Behinderungen können sich auf das Budget für Ausbildung und die Sicherung der unabhängigen Teilhabeberatung freuen

„Das Angehörigen-Entlastungsgesetz zeigt, dass die jahrelange Kritik der Betroffenenverbände, der Selbstvertretungsorganisationen sowie der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag endlich Früchte trägt. Vor einer längst überfälligen, grundlegenden Überarbeitung des Bundesteilhabegesetzes, ziert sich die Bundesregierung allerdings nach wie vor. Das seit Langem geforderte und erst jetzt kommende Budget für Ausbildung sowie die Sicherung der unabhängigen Teilhabeberatung kann nur ein erster Schritt hin zu einem völlig neuen Teilhaberecht sein.“, erklärt der Leipziger Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Inklusion und Teilhabe Sören Pellmann (DIE LINKE).

So gibt es Pellmann zu folge bezüglich des Bundesteilhabegesetzes noch genügend weitere Probleme zu lösen: „Im Sinne der allgemein gültigen Menschenrechte gilt es unter anderem die Kostenvorbehalte sowie das Zwangspooling endlich zu streichen. Auch müssen auf Teilhabeleistungen angewiesene Menschen mit Behinderung diese vollständig unabhängig von Einkommen und Vermögen garantiert erhalten. Nur so sind ein selbstbestimmtes Leben und eine volle Teilhabe an allen Lebensbereichen möglich.“