Bürgermeisterin Dubrau muss Barrierefreiheit konsequent umsetzen und Aufstellen derneuen Haltestellenhäuschenunverzüglich stoppen

"Es macht sprachlos, wie kurzsichtig die RBL Media GmbH bei

der Umrüstung der Straßenbahn und Bushaltestellenhäuschen der Leipziger Verkehrsbetriebe vorgeht. Während die Verkehrsbetriebe um einen Ausbau der barrierefreien Haltestellen bemüht sind, hat der neue Haltestellenbetreiber seine Werbeflächen direkt an die Bodenindikatoren des Blindenleitsystems gesetzt und die eigentliche Barrierefreiheit ad absurdum geführt.

Dieser Irrsinn muss unverzüglich gestoppt
werden", erklärt Sören Pellmann, der Leipziger
Bundestagsabgeordnete, Sprecher für Inklusion und Teilhabe in
der Linksfraktion, und Fraktionsvorsitzender der Leipziger
Stadtratsfraktion DIE LINKE.
"Durch die Unterschreitung der Abstandsvorschriften entstehen
nicht nur erhebliche Gefahren für Blinde und sehbehinderte
Menschen. Zusätzlich wird der Durchgang bei einfahrenden
Bahnen derart reduziert, dass alle Menschen in Gefahr geraten. Ich
fordere daher Frau Dubrau auf, sofort alle Baumaßnahmen zu
stoppen und erst nach der gründlichen Prüfung, ob alle
gesetzlichen Regelungen zur Einhaltung der Barrierefreiheit und
Mindestabstände umgesetzt werden, objektbezogen eine Freigabe
der einzelnen Haltestellen zu verfügen. Bei bisher fertig gestellten
Baumaßnahmen an Haltestellenunterständen wird umgehend
geprüft, ob alle entsprechenden gesetzlichen Regelungen beachtet
wurden; bei Verstößen wird umgehend eine Abänderung verfügt.“

Zusätzlich werden zur nächsten Ratsversammlung am 30. Oktober
2019 folgende Fragen an die Beigeordnete für Stadtentwicklung
und Bau Frau Dubrau (Bündnis 90/Die Grünen) gestellt:
1. Welche Standards wurden bei der Vergabe zur Aufstellung der
Wartehäuser beauftragt?
2. Wurden dabei Mindestabstände zwischen Fahrbahn und
Wartehäusern festgeschrieben?
3. Wie wurde sichergestellt, dass die an den Haltestellen
befindlichen Blindenleitstreifen mit den entsprechenden
Abständen freigehalten werden? Welche Mindestabstände müssen
zwischen dem Blindenleitstreifen und dem Wartehaus bestehen?
4. Gab es vor der Aufstellung der Wartehäuser Gespräche mit dem
Behindertenbeirat der Stadt Leipzig und/oder der Vereine von und
für Menschen mit Behinderungen (z.B. Behindertenverband,
Blinden und Sehbehindertenverband, etc.)?
5. Wer ist für die Überprüfung der Einhaltung der
Mindeststandards und Mindestabstände zuständig?
6. Welche Möglichkeiten der Korrektur sind, wenn diese
Standards verletzt wurden, laut der Vertragsgestaltung möglich?