Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen weiterhin sehr unbefriedigend

Linksfraktion fordert von Bundesregierung intensivere Anstrengungen für die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben

Fast zehn Jahre nach Rechtsverbindlichkeit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in der Bundesrepublik Deutschland habe ich in einer Kleinen Anfrage (siehe BT-Drs. 19/3877) die Bundesregierung um Zahlen und Fakten zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen gebeten. Nunmehr liegt eine Antwort nebst Anlagen im Umfang von 63 Seiten vor (siehe Link), die zu folgenden grundsätzlichen Bewertungen berechtigen:

1. Die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen ist trotz einiger Verbesserungen weiterhin sehr unbefriedigend. Zwar sank die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den letzten fünf Jahren, sie war im Jahr 2017 mit 11,7 Prozent aber immer noch deutlich höher als die von Menschen ohne Behinderungen mit 7,2 Prozent. Auch blieb die durchschnittliche Dauer der abgeschlossenen Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen bundesweit 2013 mit 51 Wochen und 2017 mit 52 Wochen in den letzten Jahren fast unverändert. Bei Menschen ohne Behinderungen liegt dieser Wert in den beiden Jahren mit 37 Wochen deutlich niedriger.

2. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich und inakzeptabel, dass private Unternehmen im bundesweiten Durchschnitt noch immer nicht ihre Verpflichtung zu einer Pflichtquote von fünf Prozent der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (seit 2012 4,1 Prozent) erfüllen. Auch steigt die Zahl der privaten Arbeitgeber stetig an, die überhaupt keine (!) Menschen mit Behinderungen beschäftigen (2016 ca. 41.000). Insbesondere für diese Gruppe muss die Ausgleichsabgabe je nicht besetzten Pflichtplatz deutlich angehoben werden.

3. Hinsichtlich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die immerhin 300.000 Beschäftigte zählen, ignoriert die Bundesregierung weiterhin den entsprechenden UN-Fachausschuss vollständig, der die Segregation auf dem Arbeitsmarkt kritisiert. Der Ausschuss fordert die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes und die Entwicklung von Ausstiegsstrategien und Anreizen, , um ihnen einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Es ist untragbar, dass darüber hinaus zu diesem Übergang noch keine konkreten Zahlen vorliegen. Das Budget für Arbeit kann nur ein erster Schritt sein und muss bedarfsgerecht ausgestaltet werden.

Die durchschnittliche Entlohnung in den WfbM ist im Jahr 2017 mit 182 Euro erbärmlich gering, zumal nicht nur in Duisburg das Leitungspersonal völlig überzogene Bezüge erhielt. Angesichts dieser skandalösen Diskrepanz fordern wir eine schrittweise Umgestaltung der Werkstätten und dabei eine tarifliche Entlohnung der dort beschäftigten Menschen; zugleich müssen überhöhte Gehälter für LeiterInnen von WfbM unverzüglich abgeschafft werden.

Fasst man die genannten und weitere Punkte zusammen, wird deutlich, dass die Große Koalition auf diesem Politikfeld keinesfalls auf der Höhe der Zeit ist. Wir fordern die Bundesregierung daher zu intensiveren Anstrengungen für eine bedarfsgerechte, langfristige Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben auf.