Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen: Kleiner Schritt in inklusive Richtung – Chance auf großen Wurf vertan
Die Linksfraktion im Bundestag unterstützt - bis auf die Streichung der Bußgeldregelung - den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) und die im federführenden Ausschuss vorgenommenen Änderungen, kritisiert aber den Entwurf als nicht weitgehend genug. Diese Kritik wird auch aus unseren beiden Anträgen - Antrag 20/5820 (Drucksache 20/5820, bundestag.de) und dem Entschließungsantrag 20/6443 (Drucksache 20/6443, bundestag.de) - deutlich.
Der Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Bundestagsfraktion Sören Pellmann meint dazu:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass endlich langjährige linke Forderungen umgesetzt und die Mittel der Ausgleichsabgabe nur noch für Förderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden sollen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Inklusion im Arbeitsleben. Die Praxis muss nun zeigen, ob dies auch konsequent durchgesetzt wird. Auch die Einführung einer vierten Stufe der Abgabe für „Null-Beschäftige“ ist gut und überfällig, auch wenn die Höhe – wie bei den drei übrigen Stufen - viel zu niedrig angesetzt wird. Positiv ist ebenso die Streichung des Deckels der Lohnkostenzuschüsse beim Budget für Arbeit. Sehr bedauerlich ist, dass leider kein Arbeitslosenversicherungsschutz für die Nutzerinnen und Nutzer vorgesehen ist und die Bundesagentur für Arbeit diese Menschen nicht bei der Jobsuche unterstützen und beraten muss.“
Weitere notwendige Änderungen und Forderungen der Linksfraktion, die leider von der Ampel nicht berücksichtigt wurden, sind laut dem Leipziger Abgeordneten Pellmann: „Die Möglichkeit die Abgabe als Betriebsausgabe steuerlich abzusetzen ist sofort zu beenden! Die Bußgeldregelung sollte beibehalten und die Kontrolle beim Zoll angesiedelt werden. Es fehlt auch ein eindeutiger individueller Rechtsanspruch auf ein BEM-Verfahren (Betriebliches Eingliederungsmanagement). Hierfür müssen qualitative Mindestanforderungen und ein umfassendes zwingendes Mitbestimmungsrecht für betriebliche Interessenvertretungen festgeschrieben sowie Sanktionen für Arbeitgeber beim Unterlassen eingeführt werden.“
Pellmann weiter: „Leider vermissen wir Maßnahmen zur deutlich verbesserten und barrierefreien Vermittlung und Beratung von arbeitslosen Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Langzeitarbeitslosen. Dies wurde in inakzeptabler Weise völlig vergessen! Die eingeführte Genehmigungsfiktion für Integrationsämter ist sinnvoll, hätte aber verschärft und auf alle Teilhabeleistungen ausgeweitet werden sollen. Auch muss deutlich mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Inklusionsbetrieben geschaffen werden. Daher werden hierfür mehr finanzielle Anstrengungen und steuerliche Erleichterungen benötigt.“
Es liegt noch ein langer Weg in Richtung umfassender Inklusion in der Arbeitswelt für Menschen mit Behinderungen vor uns.