Teilhabestärkungsgesetz bleibt hinter den gesteckten Erwartungen zurück

„Die großen Erwartungen, die das Teilhabestärkungsgesetz mit seinem Namen weckt, können leider nicht erfüllt werden. Anstatt das schon länger in der Kritik stehende Zwangspooling zu beenden und den Kostenvorbehalt in § 104 SGB IX zu streichen oder echte Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt oder im Alltag zu ermöglichen, werden diese prekären Punkte erwartungsgemäß ausgespart“, erklärt Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag.

Er ergänzt: „Während Arbeitsminister Hubertus Heil am 3. Dezember die deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe angekündigte, die sich bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung quer stellen, wäre hier der richtige Zeitpunkt gewesen diese Aussage zu manifestieren. Ebenso hätte noch der Anspruch auf Mitnahme von Assistenz- und Pflegekräften von Menschen mit Behinderungen und pflegebedarf bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus und einer Rehabilitationseinrichtung geregelt werden müssen, die diese nicht über das Arbeitgebermodell organisieren. Jedoch nichts davon in diesem Entwurf zu finden. Daher kämpfe ich gemeinsam mit der Linksfraktion mit eigenen Anträgen für die sofortige Kostenübernahme für Assistenzhunde. 

Auch fordern wir schon seit Jahren bedarfsdeckende und vollständig einkommens- und vermögensunabhängig ausgestaltete Teilhabeleistungen, die nach bundesweit einheitlichen Kriterien gewährt werden müssen. Ebenfalls muss Assistenz im Ehrenamt garantiert werden und die Mitnahme dieser wie oben beschrieben ermöglicht werden (Vgl. Antrag DIE LINKE, Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung deutlich verbessern und Selbstbestimmung garantieren, DS 19/27299; einsehbar unter: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/272/1927299.pdf) Eine deutliche Anhebung der Ausgleichsabgabe und eine umfassende Verbesserung von Beratung und Vermittlung von arbeitslosen Menschen mit Behinderungen sind ebenso überfällig wie eine Stärkung und Ausweitung von Inklusionsbetrieben sowie eine Weiterentwicklung der Werkstätten und eine deutliche Verbesserung der Vermittlung von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes werde ich für weitere Verbesserungen kämpfen!“