Verdopplung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung nur ein kleiner Fortschritt

„Nachdem die Bundesregierung 45 Jahre den steuerlichen Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung nicht verändert hat, ist die heutige Verdopplung für den Veranlagungszeitraum 2021 nur noch ein kleiner Fortschritt. Anstatt das gesamte System der finanziellen Unterstützung von Menschen mit Behinderung zu hinterfragen, bleibt diese Erhöhung selbst hinter den Maßstäben von 1975 zurück. Alleine um die gleiche Entlastung wie bei der Einführung zu gewährleisten, wäre eine Verdreifachung des Pauschbetrags notwendig gewesen. Die Verdopplung gleicht aktuell nur die Inflation bis 1997 aus“, erklärt Sören Pellmann, Leipziger Abgeordneter und Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

„Vielmehr hätte grundlegend die Frage gestellt werden müssen, wie Menschen mit Behinderung finanziell stärker gefördert werden können. Inklusion und Teilhabe sind in Deutschland weiterhin zu sehr vom Geldbeutel der Betroffenen abhängig. Nur direkte Förderungen durch tatsächlich bedarfsgerechte und vollständig einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen in allen Lebensbereichen sowie eine echte Verbesserung der Rahmenbedingungen, insbesondere die Schaffung umfassender Barrierefreiheit und die Verpflichtung der Privatwirtschaft dazu, können spürbare, gesellschaftliche Veränderungen herbeiführen.“