Statt eines linken Stärkungsgesetzes, gibt es lediglich ein Teilhabestärkungsgesetzchen

„Statt eines echten Teilhabestärkungsgesetzes erhalten Betroffene eher ein Gesetzchen, welches noch nett als kleines Wahlkampfgeschenk der Koalition verpackt wurde. Aber anstatt die echten Probleme wie das Zwangspooling zu beenden und den Kostenvorbehalt in § 104 SGB IX zu streichen, hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD vorwiegend Verbesserungen hineingearbeitet, die im Referentenentwurf bereits angedacht waren. Dies wollte ich mit der Fraktion DIE

LINKE. im Deutschen Bundestag konkret ändern und habe daher den Antrag „Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren“ (Drs. 19/27299) eingebracht.

Hierdurch hätten sowohl das Zwangspooling als auch die Kostenvorbehalte der Vergangenheit angehören können. Ebenso wollten wir
endlich das Problem fehlender Assistenz im Krankenhaus lösen und Teilhabeleistungen bedarfsdeckend, einkommens- und vermögensunabhängig gestalten. Die Ablehnung dessen belegt erneut, dass der Mut zur Veränderung hin zu einer inklusiven Gesellschaft weiter fehlt“, erklärt Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag.

Er ergänzt: „Auch die bedarfsdeckende Finanzierung, wie sie in unserem Antrag „Tierische Assistenz ermöglichen – Assistenzhunde für Menschen mitBehinderung gesetzlich garantieren“ (Drs. 19/27316) wurde durch die Mehrheit der Regierungskoalition verhindert. Daher bleibt es ein Glücksspiel, ob eine Finanzierung des Assistenzhundes für die Betroffenen erfolgt.“

Sören Pellmann führt zu seiner Vision von einem inklusiven Arbeitsmarkt aus: „Insbesondere die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein großes Problem. Noch immer sind sie viel deutlich länger und häufiger in der Arbeitslosigkeit als Menschen ohne Behinderung. Dieser Umstand sollte mit dem Antrag „Gute Arbeit für Menschen mit
Behinderungen ermöglichen und sichern“ (Drs.19/27299) der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag behoben werden. Im Erarbeitungsprozess dieses Antrags waren zahlreiche Betroffene, Selbstvertretungsorganisationen und andere Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen beteiligt. Nach mehreren Beteiligungsrunden und einer bundesweiten Konferenz wurde schließlich dieser Antrag eingebracht.

Im Kern wurde insbesondere die deutliche Anhebung der Ausgleichsabgabe, die erhebliche Verbesserung von Beratung und Vermittlung sowie die längst überfällige Stärkung und Ausweitung von Inklusionsbetrieben angemahnt. Auch ist eine Weiterentwicklung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung längst überfällig, um als Betroffener wirklich Zugang zum allg meinen Arbeitsmarkt zu erhalten. Umso trauriger ist es, dass die Verweigerungspolitik der Koalition einen inklusiven Arbeitsmarkt verhindert und die Bedarfe der Betroffenen nicht berücksichtigt werden. Eines werde ich aber versprechen: DIE LINKE wird auch weiterhin dafür kämpfen und erst aufhören, wenn Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt nicht mehr benachteiligt werden.“