Staatsregierung in Sachsen gefährdet Menschen mit Behinderungen in Corona-Krise - bundeseinheitliche Vorgaben benötigt

Aufgrund der aktuellen Medienberichterstattung in der Leipziger Volkszeitung zur nicht durchgeführten Schließung von Werkstätten von Menschen mit Behinderung (LVZ vom 18.3.2020) nahm der Leipziger Bundestagsabgeordnete Sören Pellmann (DIE LINKE) Kontakt zu Leistungsanbietern auf und stellt erschrocken fest:

"Das desaströse Krisenmanagment der Landesregierung setzt sich leider auch bei den Inklusionsbetrieben und den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) fort. Einerseits ist die Landesregierung nicht in der Lage umfangreiche Sicherungen bei den drohenden, existenzgefährdenden Einnahmeausfällen anzukündigen. Gleichzeitig gefährdet der Kommunale Sozialverband mit dem nachdrücklichen Hinweis im Schreiben vom 17. März 2020 zur Aufrechterhaltung des Betriebs Hochrisikogruppen zumindest grob fahrlässig. Dies stößt sowohl bei den Betreibenden als auch bei den Angehörigen zurecht auf völliges Unverständnis. Ich fordere die Landesregierung unverzüglich zum Schutz der Menschen mit Behinderungen und den weiteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Einrichtungen auf einen Erlass zur Einschränkung des Betriebs zu veröffentlichen und weitreichende finanzielle Sicherungen auf den Weg zu bringen!"

Darüber hinaus präzisiert er: "Es ist unglaublich, dass sowohl die Menschen mit Behinderungen als auch die Betriebe sträflich im Stich gelassen werden. Für die vermeintlich schwächsten der Gesellschaft wird das Leben von akuten Sorgen um die Ansteckungsgefahren der Corona-Pandemie und der finanziellen Angst bestimmt. Hier muss die Sächsische Staatsregierung sowie die Bundesregierung unverzüglich handeln!"

Sören Pellmann fordert daher:

  1. Finanzielle Sicherung von Inklusionsbetrieben und WfbM während der Corona-Pandemie und der darauffolgenden Zeit unabhängig von Krediten sowie die Fortzahlung der im Regelbetrieb erhaltenen Leistungen.
  2. Allgemeines Betretungsverbot für Personen die Kontakte mit Infizierten hatten oder selbst mindestens eine Symptomatik aufweisen
  3. Untersagung der Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen in WfbMs und Inklusionsbetrieben
  4. Untersagung von Gruppenangeboten der Eingliederungshilfe
  5. Ausnahmeregelungen innerhalb einer Notbetreuung für Personen ohne feste Tagesstruktur oder direkt an die Arbeitsstätte angebundenen Wohnheimen
  6. Dafür müssen Bund und Länder zusammen bundesweit einheitliche und verbindliche Vorgaben festlegen