Sozialen Schutz auch für Menschen mit Behinderungen und deren ambulante Angebote, Beschäftigungsmöglichkeiten und Einrichtungen gewährleisten!

„Menschen mit Behinderungen und deren bisherigen Angebote, Arbeitsplätzen, Beschäftigungsmöglichkeiten und Einrichtungen werden durch die Corona-Krise stark gefährdet. Zahlreiche Inklusionsunternehmen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, ambulante Angebote und besondere Wohnformen sind in ihrer Existenz bedroht. Mit unserem heute eingebrachten Antrag (Bundestags-Drucksache 19-18945) wollen wir den ambulanten Diensten und Einrichtungen und den dort lebenden oder arbeitenden Menschen soziale Sicherheit und eine klare Perspektive geben“, erklärt der Leipziger Bundestagsabgeordnete Sören Pellmann (DIE LINKE).

„Mit der Aufhebung der 75-Prozent-Fördergrenze der monatlichen Zahlungen des letzten Jahres können soziale Dienstleister finanziell gesichert werden. Darüber hinaus muss auch für Inklusionsunternehmen und – abteilungen ein Schutzschirm vollumfänglich greifen. Ebenso sind Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen umfassend zu schützen.

Mir liegt in diesem Antrag auch besonders am Herzen, dass die sozialen Dienstleister für die notwendigen Schutzmaßnahmen finanziell nicht zusätzlich belastet werden. Die notwendigen Gelder sind den Sozialen Diensten, den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen sowie besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen genauso wie den ambulanten Diensten und Notbetreuungsangeboten zur Verfügung zu stellen.“