Gesetzesentwurf zur Schaffung neuer Teilhabechancen für langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderung völlig realitätsfern

Die Bundesregierung beschloss im vergangenen Monat den Gesetzesentwurf zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Der Leipziger Bundestagsabgeordnete und behindertenpolitische Sprecher der Linksfraktion Sören Pellmann stellte hierzu mehrere schriftliche Anfragen (Arbeitsnummern Juli 354,355 und August 52) und kam zu folgendem Resümee:

„Die Bundesregierung hat noch immer nicht verstanden, dass langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderung umgehend eine langfristige Förderung benötigen. Eine siebenjährige Arbeitslosigkeit als Voraussetzung für eine Fördermaßnahme ist völlig realitätsfern und behindert die Inklusion! Dass die Bundesregierung die Frist von sechs auf sieben Jahren in ihrer Kabinettssitzung erhöht hat, ist ein politischer Skandal und zeigt den Unwillen der Regierung, Inklusion mit Leben zu füllen.

Vielmehr hätte die Bundesregierung auf die Forderungen des Deutschen Behindertenrats (DBR) eingehen und eine echte Beteiligung stattfinden müssen. Alle Initiativen zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit müssen zwingend auch Menschen mit Behinderungen einschließen. Hierfür sind sie als fördernde Gruppe im Programm explizit zu benennen, da sie ansonsten weiter an den Rand gedrängt bleiben. Gleichzeitig bedarf es einer einheitlichen Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für die Vermittlung und Beratung im Rechtskreis des SGB II und SGB III. Unterm Strich hat die Regierungskoalition bis zur Verabschiedung im Bundestag noch zahlreiche Hausaufgaben zu erfüllen.“