Gesetz zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht entspricht noch immer nicht vollständig der UN-Behindertenrechtskonvention

„Das beschlossene Gesetz mag zum aktuellen seit 1896 gewachsenen Wirrwarr im Vormundschafts- und Betreuungsrecht einen echten Fortschritt darstellen, dennoch entspricht es noch immer nicht vollumfänglich den menschenrechtlichen Standards der UN-Behindertenrechtskonvention. Ebenso wird leider viel zu selten gefragt, wie eine Betreuung überhaupt vermieden werden kann und die Menschen möglichst selbstständig und eigenverantwortlich agieren können. Ziel muss es sein, dass die Betroffenen bestmöglich in diese Lage versetzt werden“, erklärt Sören Pellmann, Leipziger Abgeordneter und Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

 

„Wenn betreuungsvermeidende Hilfen ohne Rechtsanspruch bleiben und die Umsetzung auf der Freiwilligkeit der Länder basiert, wird seitens der Bundesregierung nur Symbolpolitik betrieben. Ebenso wenig durchdacht ist das Ehegattenvertretungsrecht. Statt selbstbestimmte Entscheidungen im Rahmen von Vorsorgevollmachten zu stärken, wird hierdurch Tür und Tor für einen möglichen Missbrauch geöffnet. Ebenso ist die ungenaue Eingrenzung des Aufgabenkreises „Vermögensvorsorge“ Hier gibt es noch deutlich Luft für mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten bei den Betroffenen, weswegen nicht von einer vollumfänglichen Erfüllung der UN-BRK geredet werden kann".