Entwurf zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht bleibt enttäuschend

„Der eingebrachte Entwurf zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht lässt viele Betroffene enttäuscht zurück. Es mag zwar Fortschritte geben, aber eine echte Weiterentwicklung oder gar ein großer Wurf, der künftig eher betreuungsvermeidend ist und die Willensbildung Betroffener unterstützt, ist leider nicht zu erkennen“, erklärt Sören Pellmann, Leipziger Abgeordneter und Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

„Wenn Betreuungsvermeidende Hilfen ohne Rechtsanspruch bleiben und die Umsetzung auf der Freiwilligkeit der Länder basiert, wird seitens der Bundesregierung nur Symbolpolitik betrieben. Letztlich sollte die angeordnete Betreuung nur die Ultima Ratio sein und die Zielstellung genau die Vermeidung des grundrechtsrelevanten Eingriffes.

Ebenso ist es absolut unverständlich, dass die vom UN-Fachausschuss bereits 2017 scharf kritisierte Sterilisation weiterhin erhalten bleibt und die Bundesregierung drei Jahre später lediglich eine wissenschaftliche Überprüfung vorsieht. Diese Untätigkeit ist auch in den Bereichen der Begrenzung der Vertretungsbefugnis und der Fortbildungspflicht für BetreuerInnen oder der Regelungen für Beratungs- und Beschwerdestellen für die betroffenen Menschen mit Behinderungen festzustellen. Hierzu gibt es nämlich keinerlei Regelungen, obwohl sie dringend notwendig werden. Hier und an vielen anderen Punkten muss dringend nachgebessert werden!“