Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Triage
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Triage wirft weiterhin Fragen auf. Das Gericht hatte in der Corona-Pandemie zu Recht die Schutzbedürftigkeit von Menschen mit Behinderungen im medizinischen System betont und den Gesetzgeber zum Handeln verpflichtet. Dass es nun mit Verweis auf die fehlende Zuständigkeit des Bundes das Gesetz gekippt hat, dürfte bei vielen Menschen mit Behinderungen für Verunsicherung und Angst sorgen. Nun sind die Länder gefordert, eine gute Regelung zu finden, die keine unterschiedlichen Schutzniveaus etabliert und den Ansprüchen der Betroffenen Rechnung trägt. Wir als Linke sehen unsere Aufgabe nun vor allem darin, statt einen Wettbewerb darüber zu führen, wer die größten Überlebenschancen hat, für Bedingungen zu sorgen, die es den Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, möglichst viele Menschen zu retten. Unser Gesundheitssystem muss so ausgebaut werden, dass solche Notlagen möglichst gar nicht erst entstehen und alle Menschen eine faire, würdige Behandlung erhalten. Darum muss der Bund endlich investieren: in funktionierende Gesundheitsinfrastruktur und medizinisches Personal. Das wäre der beste Schutz - auch für Menschen mit Behinderungen.
Pressemitteilung 26/2025
