Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrleute muss erhöht werden

Sören Pellmann

Die CDU-Fraktion hat einen Antrag ins Verfahren des Stadtrates gebracht, in welchem sie eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrleute fordert. Da dieser Antrag keinerlei Angaben darüber enthält, ab wann diese Regelung gelten soll, hat die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag dazu ins Verfahren gegeben. Demnach muss die Anlage 1 der Sächsischen Feuerwehrverordnung, für welche die Gemeinde zuständig ist, dahingehend geändert werden, dass die dort benannten Beträge den neuen Erfordernissen angepasst werden.

Um eine Anerkennung der tagtäglichen Arbeit der ehrenamtlichen freiwilligen Feuerwehren, welche wie unsere Berufsfeuerwehr bei jedem Einsatz ihr eigenes Leben riskieren, zu geben, muss diese Erhöhung rückwirkend gewährt werden.
Das Landesgesetz wurde bereits im März 2010 geändert, so dass eine rückwirkende Erhöhung der Aufwandsentschädigung ab dem 1. Juli 2010 angemessen ist. Nach unseren Berechnungen dürfte für diesen Antrag im Haushalt eine Einstellung von ca. 40.000 Euro notwendig sein. Angesichts des Aufgabenbereichs und der Verantwortung der freiwilligen Feuerwehren ein eher geringer Betrag.
Außerdem erwarten wir, dass der Oberbürgermeister diese Vorlage als dringlich betrachtet und so auch entsprechend in das Verfahren bringt. 
Wir hätten eigentlich erwartet, dass der Oberbürgermeister, welcher sich noch im letzten Jahr auf der Interschutz feiern ließ, von sich aus diese Anpassung vornimmt. Aber offensichtlich folgen nach den Balkonreden auf dieser Messe keine entsprechenden Taten. Belegen lässt sich das auch beim Blick in dem Haushalt, wo es erhebliche Kürzungen beim Brandschutzbedarfsplan gegeben hatte.
Bei den Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Kräfte werden wir es nicht zulassen, dass diese nicht in der angemessenen Höhe gewährt werden.